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Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt München (§ 1 Absatz 2 der 35. BImSchV)

Information


Hier können Sie Ihre Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone München beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Einzelausnahmen zum Befahren der Umweltzone kostenpflichtig sind. Es können Verwaltungsgebühren bis zu 25 Euro anfallen.

Weitere Informationen finden Sie unter Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone.

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