Fortschrittsanzeige

Widerruf der Verlust- oder Diebstahlanzeige von deutschen Ausweisdokumenten

Information

Ihr verlorener oder gestohlener Personalausweis oder Reisepass ist wieder aufgetaucht? Dann können Sie dies hier melden und damit Ihre Verlust- und Diebstahlanzeige widerrufen.

Bitte beachten Sie: Sie können die Widerrufsanzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen. Wenn bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, müssen Sie einen Termin vereinbaren und persönlich vorsprechen, um diese -nach der Sperrung- wieder zu reaktivieren, weil Sie persönlich eine neue PIN vergeben müssen.

Sie können nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den internationalen Sachfahndungssystemen rechnen. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung sinnvoll.

Sie können Ihr Anliegen vollständig online einreichen, wenn Sie sich mittels Authega oder der eID-Funktion Ihres Personalausweises identifiziert haben. Ansonsten müssen Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken, unterschreiben und uns per Post, E-Mail oder Fax zusenden.

Datenschutzerklärung

Um Ihre Angaben zu bearbeiten, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu dem von Ihnen gewählten Online-Dienst der Landeshauptstadt München. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Landeshauptstadt München.

Vorgang starten

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Powered by it@M
muenchen.de