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Negativzeugnis für einen Kampfhund beantragen

Information

Sie brauchen ein Negativzeugnis für einen Hund? Dann können Sie dieses hier online beantragen. Bitte beachten Sie auch unsere »Hinweise zum Negativzeugnis Sie können hier auch für mehrere Hunde ein Negativzeugnis beantragen. Ist der Hund bereits 18 Monate alt, so können wir Ihnen erst ein Negativzeugnis ausstellen, wenn uns ein Gutachten über das Wesen des Tieres vorliegt. Das Gutachten muss Ihnen eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigenstelle für das Hundewesen ausstellen. Eine Liste der Hundesachverständigen erhalten Sie auch von der Industrie- und Handelskammer, Telefon 089/5116-205. Bitte legen Sie das Gutachten spätestens bis zum Ende des 19. Lebensmonats des Hundes vor. Bitte beachten Sie: Sie müssen auch für Mischlinge (beispielsweise Rottweiler-Mischlinge) ein Negativzeugnis beantragen.

Datenschutzerklärung

Um Ihre Angaben zu bearbeiten, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu dem von Ihnen gewählten Online-Dienst der Landeshauptstadt München. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Landeshauptstadt München.

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