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Erklärung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Information


Hier können Sie den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Hinweise zum Antrag


Was versteht man unter „Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit"?
Auf die deutsche Staatsangehörigkeit kann verzichten, wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt.
Es kommt vor, dass Mehrstaater ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder möchten, z. B. weil Sie in die Armee oder den öffentlichen Dienst eines anderen Staates (dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen) eintreten oder dort ein politisches Amt übernehmen wollen. In diesem Falle besteht die Möglichkeit auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten.
Zum Nachweis des Verzichtes auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird eine Verzichtsurkunde ausgestellt.

Hinweis
Von dem Verzicht zu unterscheiden ist die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit. Eine Entlassung kommt dann in Betracht, wenn man eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben möchte und hierzu die deutsche Staatsangehörigkeit zuvor aufgeben muss. Hierfür steht ein gesonderter Online-Service zur Verfügung!

Wann ist der Verzicht wirksam?
Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit dem Tag der Aushändigung der Verzichtsurkunde wirksam. Bitte beachten Sie, dass Sie ab diesem Zeitpunkt von deutschen Stellen als Ausländer behandelt werden.

Welche Gebühren werden erhoben?
Das Verfahren ist gebührenfrei

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