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Antrag für eine zweckentfremdungsrechtliche Bescheinigung wegen ermäßigter Stellplatzablöse

Information



Die städtische Stellplatzsatzung regelt, auf welche Art und wie viele Stellplätze im Rahmen eines Bauvorhabens nachzuweisen sind. Wird bei bestehenden Gebäuden im Dachbereich durch Dachgeschossausbau oder Aufstockung zusätzlich Wohnraum geschaffen, können ermäßigte Ablösebeträge gewährt werden, wenn eine Herstellung von Stellplätzen nicht möglich ist. Den Antrag auf eine ermäßigte Stellplatzablöse zur Vorlage beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung können Sie hier stellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Antragsverfahren kostenpflichtig ist.

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