Information
Als Freier Träger einer Münchner Kindertageseinrichtung sind Sie verpflichtet, personelle Änderungen unverzüglich der Landeshauptstadt München als zuständige Aufsichtsbehörde zu melden (gemäß § 47 SGB VIII). Sie müssen dabei den Namen und die Ausbildung des Personals angeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Einrichtung ein eigenes Formular ausfüllen müssen.
Dann können Sie das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf
Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die .html-Datei mit den betreffenden Formulardaten, die Sie zuvor auf Ihrem Computer gespeichert haben.
Klicken Sie dann auf Starten.