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Befreiung von der Zweitwohnungsteuer München

Information

Hier können Sie Ihre Befreiung von der Zweitwohnungsteuer auf Grund geringen Einkommens beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter Befreiung von der Zweitwohnungsteuer München. Bitte beachten Sie, dass über diesen Weg nur Anträge auf Befreiung mitsamt Unterlagen eingereicht werden können. Sollten Sie einen fristwahrenden Antrag ohne Unterlagen stellen wollen, nutzen Sie bitte das Mailpostfach: zweitwohnungsteuer.ska@muenchen.de

Datenschutzerklärung

Um Ihre Angaben zu bearbeiten, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Ihre übermittelten Daten zum Einkommensnachweis unterliegen dem Steuergeheimnis gem. § 30 AO, dieses wird bei der Bearbeitung Ihres Antrags gewahrt. Weitergehende Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zur Zweitwohnungsteuer der Landeshauptstadt München. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Landeshauptstadt München.

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