Fortschrittsanzeige

Hundesteuer

Information




Wenn Sie einen neuen Hund halten oder aus einer anderen Gemeinde nach Augsburg zugezogen sind, müssen Sie den Hund bei der Stadt Augsburg anmelden. Sie können dabei oder nachträglich auch einen Antrag auf Befreiung von oder Ermäßigung der Hundesteuer stellen. Wenn Sie Ihren Hund mittlerweile nicht mehr halten oder aus Augsburg mit Ihrem Hund in eine andere Gemeinde umgezogen sind, können Sie den Hund abmelden.

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Weitergehende Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu dem von Ihnen gewählten Online-Dienst der Landeshauptstadt München. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz der Landeshauptstadt München.

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