Fortschrittsanzeige

Bauantrag Beseitigung

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist gem. Art. 57 Abs. 5 Satz 2 Bayer. Bauordnung (BayBO) mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen, wenn sie nicht verfahrensfrei ist.

Dieser Assistent ermöglicht es, eine solche Anzeige der Beseitigung einzureichen.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Nach dem Absenden gelangt die Anzeige direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde und wird von dieser an die zuständige Gemeinde weitergeleitet.

Die Anzeige erfolgt vollständig online, etwaige Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Soll ein nichtfreistehendes Gebäude beseitigt werden, das an ein nicht verfahrensfreies Gebäude angebaut ist, hat sich im Assistenten der qualifizierte Tragwerksplaner mittels Nutzerkonto zu authentifizieren, der die Standsicherheit des verbleibenden Gebäudes nachweist und gegebenenfalls überwacht. Qualifizierte Tragwerksplaner im Sinn des Art. 62a Abs. 1 BayBO sind:

  • Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau (Art. 49 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG) oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung, die in eine Liste gemäß Art. 62 Abs. 3 Satz 1 BayBO eingetragen sind, hinsichtlich aller angebauten Gebäude.
  • Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik und Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs, die mindestens drei Jahre zusammenhängende Berufserfahrung nachweisen, die Zusatzqualifikation nach der Zusatzqualifikationsverordnung-Bau (ZQualVBau) besitzen und in eine Liste gemäß Art. 62 Abs. 3 Satz 1 BayBO eingetragen sind, hinsichtlich angebauter Gebäude für die sie bauvorlageberechtigt sind.
  • Absolventinnen und Absolventen eines Studiengangs der Fachrichtung Holzbau und Ausbau im Sinne des Art. 61 Abs. 4 Nr. 6 BayBO, die in eine Liste gemäß Art. 62 Abs. 3 Satz 1 BayBO eingetragen sind, hinsichtlich angebauter Gebäude, für die sie bauvorlageberechtigt sind.

Bei allen anderen zu beseitigenden Anlagen kann der Assistent vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden, auch hier ist eine Authentifizierung der Person mittels Nutzerkonto erforderlich.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:

  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto (derzeit leider noch nicht verfügbar): Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Handelt es sich um einen Bauantrag, bei dem die Bauvorlagen gem. Art. 61 ff. Bayer. Bauordnung von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt sein müssen, muss diese natürliche Person die bauvorlageberechtigte Person sein. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher werden folgende, in der BayBO eingeführte Begriffe im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet:

Bauherr, Entwurfsverfasser, Fachplaner, Prüfsachverständiger für Brandschutz, Prüfsachverständiger für Standsicherheit, Tragwerksplaner.

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang kann jederzeit zwischengespeichert werden, um bereits gemachte Angaben zu sichern oder den Ausfüllprozess zu unterbrechen. Klicken Sie dazu auf die auf jeder Seite verfügbare Schaltfläche „Speichern“ und speichern Sie die html-Datei auf Ihrer Festplatte. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, öffnen Sie die gespeicherte html-Datei mit einem Doppelklick oder klicken Sie auf der Startseite auf „Datei zum Hochladen auswählen“ und laden Sie die html-Datei hoch.

Auf der letzten Seite des Online-Assistenten können Sie sowohl zwischenspeichern als auch (vor der verbindlichen Einreichung des Vorgangs) eine PDF-Datei herunterladen, in der alle gemachten Angaben zusammengefasst sind. Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit dem Bauherrn einzureichen. Es ermöglicht Ihnen als bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser auch, zunächst einen Mitarbeiter mit dem Vorausfüllen des Antrags zu betrauen und ihn dann unter eigener Authentifizierung fortzusetzen und einzureichen.

Haben Sie dieses Formular bereits einmal ausgefüllt und gespeichert?

Dann können Sie das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die .html-Datei mit den betreffenden Formulardaten, die Sie zuvor auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.

Anmeldung erforderlich

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