Fortschrittsanzeige

Bauantrag Kriterienkatalog

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht begleitend zu einem ebenfalls online eingereichten Vorgang (Bauantrag / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren / Baubeginnsanzeige) die Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs gem. Anlage 2 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) ebenfalls online einzureichen.

Bei folgenden Bauvorhaben muss der Standsicherheitsnachweis nur dann geprüft bzw. bescheinigt werden, wenn dies lt. Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs gem. Anlage 2 der BauVorlV erforderlich ist:
  • Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 sowie oberirdische eingeschossige Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 1.600 m², die nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen bestimmt sind.
  • Behälter, Brücken, Stützmauern, Tribünen und sonstige bauliche Anlagen mit einer freien Höhe von mehr als 10m, die keine Gebäude sind.

Ergibt die Erklärung des Tragwerksplaners, dass eine Prüfung bzw. Bescheinigung nicht erforderlich ist, ist diese als Bauvorlage (bei Sonderbauten) bzw. als Anlage zur Baubeginnsanzeige (bei Nichtsonderbauten) einzureichen.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Erklärung erfolgt vollständig online, die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich. Um die Erklärung dem ebenfalls online eingereichten Hauptvorgang (Bauantrag / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren / Baubeginnsanzeige) zuordnen zu können, ist die Angabe der Vorgangsnummer erforderlich, die dem Einreichenden bei Abgabe des Hauptvorgangs mitgeteilt wurde.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Der Assistent richtet sich an den Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat. Dieser hat sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:

  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto (derzeit leider noch nicht verfügbar): Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Handelt es sich um einen Bauantrag, bei dem die Bauvorlagen gem. Art. 61 ff. Bayer. Bauordnung von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt sein müssen, muss diese natürliche Person die bauvorlageberechtigte Person sein. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher werden folgende, in der BayBO eingeführte Begriffe im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet:

Bauherr, Entwurfsverfasser, Fachplaner, Prüfsachverständiger für Brandschutz, Prüfsachverständiger für Standsicherheit, Tragwerksplaner.

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang kann jederzeit zwischengespeichert werden, um bereits gemachte Angaben zu sichern oder den Ausfüllprozess zu unterbrechen. Klicken Sie dazu auf die auf jeder Seite verfügbare Schaltfläche „Speichern“ und speichern Sie die html-Datei auf Ihrer Festplatte. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, öffnen Sie die gespeicherte html-Datei mit einem Doppelklick oder klicken Sie auf der Startseite auf „Datei zum Hochladen auswählen“ und laden Sie die html-Datei hoch.

Auf der letzten Seite des Online-Assistenten können Sie sowohl zwischenspeichern als auch (vor der verbindlichen Einreichung des Vorgangs) eine PDF-Datei herunterladen, in der alle gemachten Angaben zusammengefasst sind. Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit dem Bauherrn einzureichen. Es ermöglicht Ihnen als bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser auch, zunächst einen Mitarbeiter mit dem Vorausfüllen des Antrags zu betrauen und ihn dann unter eigener Authentifizierung fortzusetzen und einzureichen.

Haben Sie dieses Formular bereits einmal ausgefüllt und gespeichert?

Dann können Sie das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die .html-Datei mit den betreffenden Formulardaten, die Sie zuvor auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.

Anmeldung erforderlich

Um diesen Online-Dienst nutzen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich.

Dafür werden Sie nach dem Klick auf Starten auf die Anmeldeseite weitergeleitet. Falls Sie noch kein Konto besitzen, können Sie sich ebenfalls auf der Anmeldeseite ein Konto erstellen.

Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie das Formular Schritt für Schritt online ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Powered by it@M
muenchen.de