Fortschrittsanzeige

Gießwasserabzug

Information

Im Folgenden können Sie einen Antrag auf Gießwasserabzug stellen und den/die privaten Gießwasserzähler bei der MSE anzeigen.

Nicht in das städtische Kanalnetz eingeleitete Wassermengen können auf Antrag bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 4 EAS).

Bitte beachten Sie: Für die Antragstellung ist eine Bestätigung eines fachkundigen Installateurs notwendig. Selbsteinbau können wir nicht akzeptieren.

Datenschutzerklärung

Um Ihre Angaben zu bearbeiten, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu dem von Ihnen gewählten Online-Dienst der Landeshauptstadt München. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Landeshauptstadt München.

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