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Widerspruch gegen Entwässerungsgebührenbescheid

Information


Im Folgenden können Sie einen Widerspruch gegen Ihren Entwässerungsgebührenbescheid bei der Münchner Stadtentwässerung elektronisch einreichen.

Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids über die Niederschlagswassergebühr (MSE-Konto 1.000.XXX.XXX) oder Schmutzwassergebühr (MSE-Konto 9.000.XXX.XXX) möglich.
Es ist dabei zwingend eine Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Die Möglichkeit der Einreichung des Widerspruchs per Post besteht weiterhin.

Hinweis:
Ein Widerspruch gegen den Niederschlagswasser- oder Schmutzwassergebührenbescheid hat keine aufschiebende Wirkung, insbesondere wird die Erhebung der Gebühr dadurch nicht aufgehalten. Diese muss daher in jedem Fall rechtzeitig zu den angegebenen Fälligkeitsterminen bezahlt werden.

Datenschutzerklärung


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